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Opferschutz und Opferhilfe

Als Opfer von Straftaten finden Sie in der für Sie belastenden und ungewohnten Situation hier Beispiele für Handlungsmöglichkeiten und Zugang zu den verschiedenen Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten.

Im Notfall können Sie immer die Notrufnummern 110 oder 112 wählen.
Unter der Rufnummer 110 erreichen Sie die nächstgelegene Polizeidienststelle.
Unter der Euro-Notrufnummer 112 erreichen Sie rund um die Uhr Feuerwehr und Rettungsdienst/Notarzt.

Als hör- und sprachgeschädigte Person haben Sie die Möglichkeit, bei einem Notfall die Notrufnummer 112 per Fax zu nutzen. Dazu steht Ihnen ein speziell entwickeltes Formular zur Verfügung.
Im Notfall können Sie es einfach und schnell ausfüllen.

Der Opferbeauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg und seine Geschäftsstelle betreuen und beraten Opfer, Betroffene und Angehörige bei Terroranschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen von Beginn der Akutphase bis zum Abschluss der Nachsorgephase.

Opferbeauftragter und zentrale Anlaufstelle

  • üben zudem eine Lotsenfunktion für Opfer von allgemeinen Straftaten aus und
  • fungieren als Ansprechpartner und Koordinierungsstelle für die Opferhilfeeinrichtungen.

Freigabevermerk

26.11.2024 Justizministerium Baden-Württemberg

Gemeinde Fröhnd

Unterkastel 21
79677 Fröhnd
Telefon 07673 332
Fax 07673 888 790
E-Mail info@froehnd.de
Kontaktformular

Bankverbindung Gemeinde Fröhnd

Sparkasse Wiesental
IBAN: DE64 6835 1557 0017 0016 45
BIC: SOLADES1SFH
Umsatzsteuer-ID: DE178926277

Verbandsverwaltung

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

info@schoenau-im-schwarzwald.de
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Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
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Donnerstag
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